Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Leafland Audio – Michael Bargen,

Sitz: Bleiburg, Österreich · Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Michael Bargen, Leafland Audio (im Folgenden„Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich Sound

Design und Audio-Produktion.

Auftraggeber können Unternehmer im Sinne des § 1 UGB oder Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sein. Soweit einzelne Bestimmungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, ist das ausdrücklich angeführt. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) und des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) bleiben gegenüber Verbrauchern unberührt; im Zweifel gehen sie diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Audio-Produktion, insbesondere Film- und Video-Sound-Design, Trailer-Sound-Design, Sound Design für Hörspiele und Hörbücher, Audio Branding und Werbung, Custom Sound Effects sowie Audio-Postproduktion und Mixing. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nicht geschuldet sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – die Herausgabe von Projektdateien, Sessions, Stems oder sonstigen Rohdaten sowie die Komposition von Musik.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und 30 Tage ab Ausstellung gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder per E-Mail annimmt oder der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt und der Auftraggeber dem zustimmt. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, unverbindlich im Sinne des § 1170a ABGB. Zeichnet sich eine beträchtliche Überschreitung ab, zeigt der Auftragnehmer dies unverzüglich an. Gegenüber Verbrauchern gilt ein Kostenvoranschlag nur dann als verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist (§ 5 KSchG).

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Produktion nötigen Inhalte und Informationen bereit, insbesondere Bildmaterial, Schnittfassungen, Sprachaufnahmen, Skripte und ein klares Briefing. Verzögert sich die Bereitstellung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; daraus entstehender Mehraufwand kann nach vorheriger Information nach Aufwand verrechnet werden. Picture Lock: Bei Film-, Video- und Trailerprojekten beziehen sich Angebot und Zeitplan auf die übergebene finale Schnittfassung. Nachträgliche Schnittänderungen gelten als Auftragsänderung undwerden gesondert kalkuliert.

5. Preise und Zahlung

Leafland Audio – Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Juni 2026. Alle Preise verstehen sich in Euro. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt: Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Projekten ab einem Auftragswert von € 1.000 kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung verlangen; der Restbetrag ist nach Abnahme fällig. Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen von 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB), gegenüber Unternehmern die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie der Pauschalbetrag von € 40 für Betreibungskosten nach § 458 UGB. Notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Inkassokosten werden in angemessenem Umfang ersetzt. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Beschränkung nicht für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers (§ 6 Abs 1 Z 8 KSchG).

6. Lieferung und Abnahme

Die Lieferung erfolgt digital (z.B. Download-Link) in den vereinbarten Formaten. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Frist entsprechend. Der Auftraggeber prüft die gelieferten Dateien und erklärt die Abnahme. Erfolgt binnen 5 Tagen nach Lieferung weder eine Abnahme noch eine konkrete, nachvollziehbare Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte davon unberührt.

7. Korrekturen und Änderungen

Im Projektpreis sind, sofern im Angebot nicht anders festgelegt, zwei Korrekturschleifen enthalten. Sie umfassen Anpassungen im Rahmen des ursprünglichen Briefings. Grundlegende konzeptionelle Änderungen, ein geändertes Briefing oder zusätzliche Korrekturschleifen werden nach vorheriger Absprache nach Aufwand verrechnet. Der jeweils gültige Stundensatz wird im Angebot ausgewiesen.

8. Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)

Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Fernabsatz (z.B. per E-Mail, Website oder Telefon), steht ihm ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Der Rücktritt ist an keine Form gebunden; es genügt eine eindeutige Erklärung an die unten genannten Kontaktdaten. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung. Der Verbraucher kann das Muster-Widerrufsformular gemäß FAGG verwenden, muss es aber nicht. Vorzeitiger Beginn der Leistung: Wünscht der Verbraucher, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Arbeit beginnt, hat er dies ausdrücklich zu verlangen. Tritt er danach zurück, hat er ein anteiliges Entgelt für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 16 FAGG). Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und die Erbringung erst nach diesem ausdrücklichen Verlangen samt Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts begonnen hat (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Kontakt für den Rücktritt: Michael Bargen, Leafland Audio, [Heimstraße 11/13, 9150 Bleiburg, Österreich], E-Mail: michael@leaflandaudio.at.

9. Stornierung durch den Auftraggeber

Leafland Audio – Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Juni 2026 Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück (außerhalb eines gesetzlichen Rücktrittsrechts), gilt: Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig verrechnet. Darüber hinaus gebührt dem Auftragnehmer gemäß § 1168 ABGB das vereinbarte Entgelt abzüglich dessen, was er sich durch das Unterbleiben der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben hat oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.

10. Nutzungsrechte und Urheberrecht

Die produzierten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot festgelegten Rechte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt: Der Auftraggeber erhält eine Werknutzungsbewilligung (nicht ausschließliches Nutzungsrecht) für den vertraglich vorgesehenen Zweck, räumlich und zeitlich unbeschränkt. Ein ausschließliches Werknutzungsrecht, eine Buy-out-Vereinbarung oder die Übergabe von Projektdateien und Stems bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte sowie eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Vor vollständiger Bezahlung ist jede Nutzung der gelieferten Werke unzulässig. Der Auftragnehmer darf die produzierten Werke oder Ausschnitte davon nach Veröffentlichung durch den Auftraggeber als Referenz für die Eigenwerbung nutzen (Website, Showreel, Social Media), sofern keine Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht. Der Auftraggeber kann dem aus sachlichen Gründen widersprechen. Hinweis: Nutzungsrechte an Fremdmusik oder lizenzierter Stock-Musik richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Rechteinhabers bzw. der Verwertungsgesellschaften (z.B. AKM/austromechana). Allfällige Aufführungs- oder Senderechte und damit verbundene Abgaben sind nicht Teil der Leistung des Auftragnehmers.

11. Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material

Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Materialien (Videos, Sprachaufnahmen, Texte, Musik etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Rechte verfügt. Er hält den Auftragnehmer hinsichtlich Ansprüchen Dritter, die auf diesen Materialien beruhen, schad- und klaglos. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Freistellung nur bei Verschulden.

12. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern gelten bei digital bereitgestellten Leistungen zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG). Für Unternehmer gilt: Die gelieferten Dateien sind unverzüglich zu prüfen; erkennbare Mängel sind binnen 14 Tagen schriftlich zu rügen (§ 377 UGB), sonst gelten die Rechte aus Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels und Irrtum über die Mangelfreiheit als verwirkt. Subjektive Klangästhetik („gefällt nicht“) ist kein Mangel, sofern die Leistung dem Briefing und den vereinbarten technischen Spezifikationen entspricht; dafür stehen die Korrekturschleifen nach Punkt 7 zur Verfügung.

13. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung – ausgenommen Personenschäden – Leafland Audio – Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Juni 2026 ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen und die Ersatzpflicht der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt; die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB wird ausgeschlossen. Zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt. Für die Datensicherung der gelieferten Dateien ist nach Übergabe der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer bewahrt Projektdaten 12 Monate nach Projektabschluss auf; eine Pflicht zur längeren Archivierung besteht nicht.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen vertraulich und geben sie nicht an unbefugte Dritte weiter. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind. Das Referenzrecht nach Punkt 10 bleibt unberührt.

15. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und Datenschutzgesetz (DSG). Details enthält die Datenschutzerklärung unter leaflandaudio.at/datenschutz

16. Höhere Gewalt

Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit ohne Vertretungsmöglichkeit, Naturkatastrophen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur), verlängern vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

17. Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes (AStG) teilzunehmen. Beschwerden können direkt an michael@leaflandaudio.at gerichtet werden; der Auftragnehmer bemüht sich um eine einvernehmliche Lösung.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaates von dieser Rechtswahl unberührt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt § 14 KSchG: Zuständig ist das Gericht, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Beschäftigungsort des Verbrauchers liegt. Für Verträge mit Unternehmern wird die Zuständigkeit des für den Sitz des Auftragnehmers sachlich und örtlich zuständigen Gerichts vereinbart; Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt); das gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Gegenüber Verbrauchern bleiben formlose Erklärungen des Auftragnehmers oder seiner Vertreter wirksam (§ 10 Abs 3 KSchG). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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